Reisebestimmungen
Aufgeteilt wurde die Regelung in 4 verschiedene Gebiete: 1) Regelungen innerhalb der EU 2) Ausnahmen unter den EU Ländern 3) Gelistete Drittländer 4) Nicht- gelistete Drittländer …
Im Folgenden möchten wir Ihnen eine kurze Übersicht über die wichtigsten Bestimmungen geben. Da verschiedene Regelungen wie z.B. Maulkorbpflicht, Einreiseverbot für bestimmte Rassen und Länder gelten, sollten Sie sich vor jeder Reise nochmals bei der entsprechenden Botschaft informieren.
Zu 1) Bestimmungen für die EU:
Als erste Änderung führte die EU den neuen blauen EU-Ausweis ein. Dieser Ausweis enthält alle wichtigen Daten zum Tier und Besitzer und darf nur von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Zur genauen Identifizierung des im Ausweis beschriebenen Tieres muss das Tier mit einem Mikrochip (Transponder) gekennzeichnet sein. Als Übergangsreglung gilt bis 2012 auch die Kennzeichnung mittels Tätowierung, die aber gut lesbar sein muss.
Bezüglich des Impfschutzes muss der Impfschutz der Tollwut nachgewiesen werden. Die Impfung muss mindestens 30 Tage und darf höchstens 12 Monate alt sein.
ACHTUNG: Aufgrund der Veränderung der Impfgültigkeit kann eine Impfung auch bis zu 3 Jahren gültig sein. Bitte beachten Sie die Hinweise des Impfstoffherstellers.
Seit dem 01.01.2012 gelten für die Einreise in die Länder Großbritannien, Irland, Malta, Schweden und Norwegen die Richtlinien der EU bezgl. Der Tollwutimpfung.
Der Nachweis des Impftiters entfällt!
Zusätzlich muss 24 – 120 Stunden vor der Einreise in die genannten Länder eine Bandwurmbehandlung durchgeführt werden. Diese muss vom Tierarzt im Heimtierausweis eingetragen werden.
Zu 3) Gelistete Drittländer
Diese Länder z.b. Schweiz sind Nicht-EU- Mitgliedsländer, die Tollwut – Situation entspricht jedoch den Angaben der EU. So sind eine eindeutige Kennzeichnung und gültiger Impfschutz ausreichend für die Einreise.
Zu 4) Nicht- gelistete Drittländer
Diese Nicht- EU- Mitgliedsländer haben eine unklare oder bedenkliche Tollwut –Situation. Für die Wiedereinreise in die EU- Mitgliedstaaten müssen Sie folgendes nachweisen:
a) eindeutige Kennzeichnung
b) gültige Tollwutimpfung
c) !! ein Nachweis über Antikörpertiter gegen Tollwut durchgeführt von einem Tollwutreferenz – Labor. Die Blutuntersuchung muss mind. 30 Tage nach der Impfung und mind. 3 Monate vor der Einreise in die EU erfolgen.
Folgende Länder gelten zurzeit zu diesen Nicht- gelisteten Ländern: Bosnien, Bulgarien, Mazedonien, Moldawien, Rumänien, Türkei, Ukraine, Weissrussland.
WICHTIG: In dieser Zusammenfassung sind aus Platzgründen nur die wichtigsten Punkte genannt. Eine genaue Erkundigung sollte auf jeden Fall vor der Reise bei der jeweiligen Botschaft oder beim Tierarzt eingeholt werden.